Deutscher Juristentag e. V.
- Deutscher Juristentag e. V.
Deutscher Jurịstentag e. V.,
freie
Vereinigung deutscher Juristen zur
Förderung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs, des persönlichen Verkehrs und der Erhaltung und
Fortbildung eines einheitlichen Rechts in
Deutschland, gegründet 1860,
Sitz:
Bonn; die Mitgliedschaft ist grundsätzlich vom Bestehen einer juristischen
Staatsprüfung oder dem Erwerb eines akademischen Grades abhängig. Der Deutsche Juristentag e. V. hält alle 2 Jahre eine Arbeitstagung ab, auf der aktuelle rechtliche und rechtspolitische Themen behandelt werden; die Ständige
Deputation (24 Mitglieder) führt die Geschäfte und bereitet die Juristentage vor.
Universal-Lexikon.
2012.
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